Allgemein

Stellungnahme zu dem Entwurf des aktualisierten integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) vom 06.11.2023

vom 28.02.2024

Vorbemerkung:
Im Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) berichtet die Bundesregierung alle zwei Jahre wie beabsichtigt wird, die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik zu erreichen. Sie kommt damit der Verpflichtung nach Verordnung-(EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz nach. In ihm werden verabschiedete Maßnahmen der Energie- und Klimapolitik vorgestellt und projiziert, welchen Beitrag diese Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion leisten.

Zum Entwurf der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz vom 13. Oktober 2023

vom 03.11.2023

Vorbemerkung:
Die Diskriminierung der Biomasse / Bioenergie als erneuerbare Energie bzw. nachwachsender Rohstoff schlägt sich auch in dieser Richtlinie nieder. Wie bereits in der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) finden sich in dieser Richtlinie Elemente wieder, die der Defossilisierung in der Industrie entgegenstehen. So wird der Direktelektrifizierung einseitig ein Vorrang eingeräumt. Auch wird Wasserstoff, der noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung steht, ein Vorzug gegenüber kostengünstigen und etablierten Technologien und erneuerbaren Energieträgern gegeben. Für eine schnelle Defossilisierung des Industriesektors werden jedoch alle nachhaltigen Optionen benötigt, besonders auch Biomasse / Bioenergie.

Im Folgenden wird vor allem auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Entwurfes der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) eingegangen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

vom 23.06.2023

Vorbemerkung:
Am 23. Juni 2023 legte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vor. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der 17. BImSchV sollen in erste Linie neue Emissionsanforderungen an Abfallverbrennungsanlagen entsprechend den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 vom 12.11.2019 umgesetzt werden. Des Weiteren sollen die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2013/163/EU sowie die BVT-Schlussfolgerungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/2326 in der 17. BImSchV Umsetzung finden. Diese Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die geplanten Änderungen der 17. BImSchV.

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Energiewirtschaftsrecht vom 30.04.2023

vom 08.05.2023

Vorbemerkung und zur Umsetzung des EuGH-Urteils
Die Bioenergieverbände begrüßen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshof RS. C 718/18 vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) nun umgesetzt wird. Insbesondere die Projektierer und Betreiber von Biogasaufbereitungsanlagen sind seit mehr als eineinhalb Jahren einer großen Unsicherheit ausgesetzt, wie sich die Neuregelungen im Energiewirtschaftsrecht bzw. die daran anschließenden Festlegungen der BNetzA auf ihre Projekte auswirken. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun schleunigst abgeschlossen und die BNetzA ihre Festle-gungskompetenz für die Zeit nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) sowie der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) nutzen. Im Folgenden wird auf die Bioenergiespezifischen Aspekte des vorliegenden Referentenentwurfs (RefE) eingegangen bzw. entsprechende Ergänzungsvorschläge unterbreitet.

Stellungnahme zum Antrag „Wärmewende versorgungssicher, nachhaltig und sozial gestalten“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

vom 27.03.2023

Grundsätzliches: Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der Wärmewende macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneut-ralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt.
Zum GEG-Entwurf vom 7.3.: Auch im Entwurf einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Einführung eines Mindestanteils von 65-Prozent Erneuerbarer Energien in neuen Heizungen (GEG-Entwurf vom 7.3.2023) finden sich viele Regelungen, die klimaneutrale Heizungskonzepte unnötig ausschließen oder unverhältnismäßig einschränken.

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 7.3.2023

Stand: 22.03.2023

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Referentenentwurf vom 7.3.2023 (RefE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden.

Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen
vom 30.11.2022

Stand: 16.3.2023

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens für CO2-Entnahmen. Die Speicherung von biogenem Kohlenstoff in langlebigen Holzprodukten, Pflanzenkohle oder in Form von abgeschiedenem flüssigen oder gasförmigen CO2 ist ein unverzichtbarer Wegbereiter für die Pläne der EU, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen und in der Folge Negativemissionen bereitzustellen. Schon heute ersetzt Bioenergie im CO2-Kreislauf fossile Energieträger und vermeidet jährlich mehr als 57 Mio. t CO2-Äq.1 klimaschädliche Emissionen durch die Bereitstellung von erneuerbarem Strom, Wärme und Kälte. Die zusätzliche Schaffung eines Anreizes zur Isolierung und Bindung von CO2 aus nachhaltigen, biogenen Quellen schafft einen Doppeleffekt und wirkt direkt CO2-reduzierend in der Atmosphäre.

Stellungnahme zum Vorschlag für eine EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa
vom 26.10.2022

Stand 14.03.2023

Am 26. Oktober 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Richtlinie (2008/50/EG) über die Luftqualität vorgelegt. Diese Richtlinie legt Methoden zur Überwachung und Beurteilung der Luftqualität sowie Grenzwerte und Ziele fest, um die Auswirkungen schlechter Luftqualität auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern, zu verringern oder bestenfalls zu vermeiden. Mit der Überarbeitung dieser Richtlinie wird beabsichtigt, sie an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Luftqualität im Rahmen des Europäischen Green Deal anzupassen.
Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) unterstützt die Festlegung von Normen für die Luftqualität, um die Entstehung übermäßiger Schadstoffkonzentrationen zu vermeiden. Saubere Luft ist wichtig für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Es ist jedoch anzumerken, dass die WHO-Empfehlungen, auf denen die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie beruht, sich allein auf die gesundheitlichen Auswirkungen konzentrieren. Welche Auswirkungen eine Implementierung der WHO-Empfehlungen in europäisches bzw. nationales Recht auf andere Bereiche (z.B. Kosten für Verbraucher und Wirtschaft) hätte, wird nicht beleuchtet.
Im Folgenden werden die wichtigsten Bemerkungen zu verschiedenen Luftschadstoffen dargelegt.

Stellungnahme zu den „Eckpunkten für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)“ vom 6.10.2022

Aktuell werden rund 922 PJ an Biomasse für energetische Zwecke verwendet, davon rund 180 PJ für die Stromerzeugung, 618 PJ für Wärmebereitstellung und 124 PJ für Mobilität.1 Diese Nutzung ist das Ergebnis einer über die Jahre gewachsenen und stetig strukturell verfeinerten erneuerbaren Energiepolitik, die maßgeblich von der RED I (Richtlinie 2009/28/EG) und den ersten Erneuerbare-Energien-Gesetzen (EEG) geprägt wurde. Zielstellung der Bioenergiepolitik der frühen 2000er Jahre war
es, neben dem Klimaschutz v.a. im Verkehrs- und Strombereich, einen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit zu leisten, heimische Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum zu stärken und die zu dieser Zeit sehr niedrigen und bei weitem nicht kostendeckenden Agrarpreise zu stabilisieren. Die heutige energetische Biomassenutzung ist Resultat zahlreicher Über-arbeitungen der Energiepolitik, mit steten Anhebungen der Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und ambitionierterer Klimaschutzziele.

Die im Folgenden dargestellten Potenzialabschätzungen stellen ein mögliches Szenario der zukünftigen energetischen Biomassenutzung dar. Die Darstellungen und Zahlen sind deshalb als eine mögliche Tendenz der zukünftigen Biomasse-potenziale Biomassepotentiale zu verstehen. Besonders für den Zeitraum nach 2030 sind die (globalen) Rahmen-bedingungen nicht vorhersehbar. Unter diesem Vorbehalt sind grundsätzlich Prognosen ab 2030 zu werten. Deshalb ist eine mengenscharfe Aufteilung der geschätzten Rohstoffproduktion nach der Endverwendung nicht möglich.

Stellungnahme zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV)

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme zur zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV). Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.

HBB-Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung der 4., 30. und 44. BImSchV

Die Bioenergieverbände begrüßen, dass die Bundesregierung in der angespannten Energieversorgungslage kurzfristig Änderungen an der 4., 30. und 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vornehmen möchte, um die Versorgungssicherheit mit Energie zu gewährleisten. Die Änderungen der BImSchV’en sollten dazu genutzt werden, auch für die Bioenergieerzeugung rechtliche Hemmnisse auszuräumen. Etwaige Vorschläge liegen in der HBB-Stellungnahme vor.

HBB-Stellungnahme zum Konzept der Bundes-ministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtent-wicklung & Bauwesen für eine Pflicht zum Einsatz von 65% Erneuerbarer Wärme

Aus Sicht der Bioenergieverbände ist das vorliegende Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für eine Pflicht zum Einsatz von 65% erneuerbarer Wärme unzureichend, um die angestrebte Wärmewende im Gebäudebereich schnell und effizient zu vollziehen. Im Folgenden nehmen die Bioenergieverbände Stellung zu den für die Bioenergie besonders relevan-ten Stellen des Konzeptentwurfs.

08.04.2022
Bioenergieverbände legen Kurzimpuls zur Biomassestrategie der Bundesregierung vor

Unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine, der aktuellen Debatten über die Energieversorgungssicherheit und dem nicht minder großen Handlungsbedarf beim Klimaschutz, legen der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) ein gemeinsames Impulspapier zu dem von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag geplanten Biomassestrategie vor.

25.03.2022                                                                                                                                                                                                      Faktencheck: Biokraftstoffe als unverzichtbarer Bestandteil der Versorgungssicherheit

Die Schwarzmeerregion ist von großer Bedeutung für die weltweite Versorgung mit Agrarrohstoffen wie Weizen, Mais, Sonnenblumen, Raps und Soja. Der Krieg in der Ukraine wirkt sich auf wichtige Agrarmärkte aus; dies spiegelt sich im Anstieg der Notierungen wider und hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Agrar- und Ernährungswirtschaft: landwirtschaftliche Betriebe, Agrarhandel, Verarbeiter wie Getreide- oder Ölmühlen, Biokraftstoffproduzenten, Hersteller von Mischfutter, aber auch auf die Verbraucher. Die Entwicklung in der Ukraine trifft im Falle der Ölsaaten einen Markt, der bereits vorher von einer knappen Versorgung gekennzeichnet war. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Bedeutung und Wirkungseffekte nachhaltiger Biokraftstoffe für die Nahrungsmittelversorgung, Energieversorgungssicherheit und den Klimaschutz zu erläutern:

09.02.2022                                                                                                                                                                                                  BBE/ HBB Positionspapier: Bioenergie als Garant der Treibhausgasneutralität - Bioenergieverbände legen umfangreiche Vorschläge für das anvisierte Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung vor

Berlin, 09.02.2022: Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) und der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) haben gemeinsam Vorschläge für das von der Bundesregierung geplante Klimaschutzsofortprogramm vorgelegt, welches die Bundesregierung noch in diesem Frühling beschließen möchte.

17.11.20221                                                                                                                                                                                                      Stellungnahme zum Entwurf der Überarbeitung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Richtlinie 2003/96/EG)

Der BBE begrüßt, dass in Folge des Green Deals und des EU-Klimagesetzes ein ambitionierterer Ausbau der Erneuerbaren Energien angestrebt wird. Nach Ansicht des BBE wird die Bioenergie einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen können und müssen, besonders in den Bereichen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen in der Anwendung und Akzeptanz für den Ausbau stoßen. Bioenergieanlagen stellen nicht nur gesicherte und regelbare Leistung im Strom- und Wärmesektor bereit, sondern trugen 2020 in Deutschland mit 88 % der erneuerbaren Energien im Verkehr den weit überwiegenden Anteil der Treibhausgas (THG)- Minderung.

04.11.2021
Stellungnahme zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 „LULUCF-Verordnung“

Der Projektionsbericht 2021 der Bundesregierung geht für den Bereich LULUCF davon aus, dass der Bereich im Jahr 2030 aufgrund von altersbedingt abnehmender CO2-Bindungsleistung im Wald sowie relativ stabilen Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Moorböden netto THG-Emissionen in Höhe von 22,3 Mio. t CO2äq. verursachen wird. Zum vorgeschlagenen nationalen Minderungsziel in Anhang IIa von -30,8 Mio. t CO2äq. bedeutet dies eine Differenz von rund 53 Mio. t CO2äq. Der BBE fordert deshalb, dass die Reduktionsziele der LULUCF-Verordnung wissenschaftsbasiert festgelegt werden sowie eine umfassende Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Effekte und Klimaauswirkungen berücksichtigen müssen. Besonders die nationale Aufteilung der in 2030 im Bereich LULUCF zu erreichenden THG-Senkenleistung muss realistisch abgeschätzt und wissenschaftlich begründet sein. Ein unrealistisch und politisch festgelegtes THG-Senkenziel würde unvermeidlich eine Zielverfehlung der Klimaneutralität bis 2050 nach sich ziehen.


18.10.2021
Stellungnahme zum Entwurf der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II

Der BBE begrüßt, dass in Folge des Green Deals und des EU-Klimagesetzes von der EU-Kommission ein ambitionierterer Ausbau der Erneuerbaren Energien angestrebt wird. Nach Ansicht des BBE wird die Bioenergie einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen können, besonders in den Bereichen, in denen andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen. Insgesamt sieht der BBE in der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001, RED II) einen wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer vollständigen Abkehr von der Nutzung fossiler Energieträger in der EU. Im Hinblick auf das Zusammenspiel aller Bestandteile des „Fit for 55“-Pakets sieht der BBE es kritisch, dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien insgesamt, aber besonders auch im Bereich Wärme und Gebäude, einen deutlichen Ausbau der Bioenergie erfordern, jedoch durch die Vorschläge die nachhaltige Waldnutzung eingeschränkt und die Rohstoffverfügbarkeit deutlich verknappt wird. Zudem würde eine rückwirkende Einführung einer Mindest-Treibhausgasminderungspflicht für Bioenergieanlagen für einen bedeutenden Anteil von Bestandsanlagen die Stilllegung bedeuten und damit eine Lücke in den Ausbau der Erneuerbaren Energien reißen.


09.09.2021                                                                                                                                                                                             Position des Fachverband Holzenergie zur Holznutzung in Kohlekraftwerken

Der Fachverband Holzenergie (FVH) lehnt eine Förderung der Nutzung von Holz in großen Kohlekraftwerken ab, sei es in der Mitverbrennung mit Kohle oder durch vollständige Umrüstung des Kraftwerks auf Biomassebetrieb.

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02.09.2021                                                                                                                                                                                                   Impulspapier: Klimaneutralität erfordert eine Senkenstrategie Mit Bioenergie aktiv den CO2-Kreislauf optimieren und Kohlenstoff langfristig der Atmosphäre entziehen

Für die Einhaltung der international vereinbarten Klimaziele ist neben einer effektiven und schnellen Reduzierung des Treibhausgasausstoßes der Entzug von Treibhausgasen aus der Atmosphäre nötig, um das Emissionsniveau nicht weiter steigen zu lassen („1,5-Grad-Ziel“), verbleibende Restemissionen auszugleichen und Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Klimapolitiken der EU und Deutschlands haben zu diesem Zweck Emissionshöchstmengen und Treibhausgassenken in ihre Ziele integriert. Bioenergie kann nicht nur im CO2-Kreislauf fossile Energie ersetzen und damit Emissionen reduzieren, sondern im Anbau, in der Energiebereitstellung und nach der Energiegewinnung als Treibhausgassenke wirken. Bioenergie stellt damit als einzige erneuerbare Energieform sowohl für die Vermeidung als auch für den Entzug von Treibhausgasen Lösungen bereit.

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02.09.2021                                                                                                                                                                                                                            Positionspapier Empfehlungen für die nächste Bundesregierung

1. Vision: Bioenergie auf dem Weg zur klimaneutralen Volkswirtschaft Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 erfordert eine umfassende ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft. Die energetische Biomassenutzung leistet in diesem Transformationsprozesses einen unverzichtbaren Beitrag. Bioenergie löst Probleme dort, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen. Bis 2045 ersetzt sie nicht nur fossile Ressourcen, sondern kann als einzige erneuerbare Energieform entlang der gesamten Nutzungskette CO2 binden und so wesentlich zur vollständigen Treibhausgasneutralität Deutschlands beitragen. Gleichzeitig ergeben sich Synergieeffekte mit dem Umweltschutz und wirtschaftlichen Entwicklungen des ländlichen Raums. Die Bioenergienutzung ist der Nachhaltigkeit verpflichtet.

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28.07.2021
Stellungnahme zum Entwurf der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Der effektive Schutz des Klimas erfordert eine schnell wirksame Reduzierung des Treibhausgasausstoßes und die Kompensation von unvermeidlichen Restemissionen durch den Entzug von Treibhausgasen (THG) aus der Atmosphäre. Mit dem Green Deal, dem Klimagesetz und dem „Fit for 55“-Paket setzt die EU den Rahmen für den Klimaschutz. In diesem Zusammenhang stellt der Entwurf für die neuen Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) wichtige Leitplanken für die Mitgliedsstaaten für den Ausbau erneuerbaren Energien und Klimaschutzmaßnahmen dar. Es ist deshalb von großer Bedeutung, dass die KUEBLL auf die Klimaund Energieziele des Klimagesetzes und des „Fit for 55“-Paketes abgestimmt sind und den Mitgliedsstaaten den nötigen Spielraum für die Erreichung der EU-Ziele geben. Der Übergang zur THG-Neutralität wird eine noch nie dagewesene und vor allem kurzfristig notwendige Investitionsbereitschaft bzw. finanzielle Mobilisierung erfordern. Staatliche Beihilfen werden dabei eine Schlüsselrolle spielen, um die benötigten Innovationen anzureizen und die in großem Umfang erforderlichen Investitionen in klimafreundliche Technologien zu ermöglichen.


23.07.2021
Rückmeldung zur Konsultation Nachhaltige Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe – freiwillige Regelungen (Durchführungsbestimmungen)

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt die Gelegenheit, den Entwurf der Durchführungsbestimmungen zu den Regeln zur Überprüfung der Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen sowie geringem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen kommentieren zu können. Der BBE kritisiert jedoch, dass der Entwurf für die Durchführungsbestimmungen deutlich zu spät von der Kommission veröffentlicht wurde, da seit 1. Juli 2021 die Erneuerbare Energien Richtlinie 2009/28/EG nicht mehr in Kraft ist. Für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II) hätten bis zu diesem Datum alle Durchführungsbestimmungen in Kraft sein müssen, so dass sich der BBE irritiert über das Vorgehen der Kommission zeigt. Der BBE fordert, dass die von der Kommission mit der verspäteten Vorlage der Durchführungsbestimmungen und noch nicht final erfolgten Anerkennung der freiwilligen Zertifizierungssysteme hervorgerufenen Rechtsunsicherheiten nicht zu Nachteilen der Wirtschaftsbeteiligten führen dürfen und die Kommission eine möglichst zügige Umsetzung der RED II ermöglicht. Dafür sind zeitnah die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen in Kraft zu setzen sowie die freiwilligen Zertifizierungssysteme rechtssicher anzuerkennen.


15.02.2021
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und der Deutsche Säge – und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) unterstützen die allgemeinen Bestrebungen zur Luftreinhaltung.
Ziel der deutschen und europäischen Klimapolitik ist die wesentliche Reduktion der CO2-Emissionen über alle Sektoren. Der Gebäudebereich ist für mehr als 30 Prozent aller Emissionen verantwortlich, die sowohl bei den Baustoffen als auch bei der energetischen Versorgung entstehen. Die Nutzungspflichten für erneuerbare Energien beim Neubau in Verbindung mit dem Verbot neuer Ölheizungen ab 2026 im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes sind politische Maßnahmen, um die Wärmewende im Gebäudebereich voranzubringen. Gleichzeitig wurde die energetische Modernisierung des Gebäudebestands mithilfe eines Heizungswechsel hin zu erneuerbaren Brenn-stoffen durch die steuerliche Förderung sowie die Ausweitung der bisherigen Förderkonditionen in dem „Marktan-reizprogramm“ und dem Nachfolgeprogramm „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) angereizt.


12.02.2021
Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur „kleinen“ Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Fachverband Holzenergie im BEE (FVH) und die Bundesgütege-meinschaft Holzasche e.V. (BGH) begrüßen die Zielstellung der Bundesregierung, auf eine Minimierung der Ein-träge von Fremdstoffen und insbesondere Kunststoffen in die Umwelt hinzuwirken. Für den Bereich der Kreislauf-wirtschaft von Bioabfällen sehen wir die „kleine Novelle“ der Bioabfallverordnung als Chance. Unseren Verbänden ist sehr wohl bewusst, dass diese Novelle schwerpunktmäßig dazu dienen soll, die Fremdstoffeinträge in die Bio-abfallverwertung wirksam zu begrenzen und daraus resultierende Einträge in die Umwelt zu reduzieren. Gleichwohl sehen wir einen Änderungsbedarf über die Zielsetzung dieser „kleinen Novelle“ hinaus, der sich in 2 Punkte untergliedern lässt.


17.12.2020

Wichtigste Neuregelungen zur Biomasse im EEG

Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Bilanz der Bioenergieverbände fällt gemischt aus: Zwar ist das EEG 2021 an vielen Stellen Ausdruck einer seit langem überfälligen Rückbesinnung auf die unverzichtbaren Vorzüge der Bioenergie, gleichzeitig enthält das neue Gesetz aber viele Regelungen, die der Erreichung der Ziele aus dem Klimaschutzprogramm im Bereich Bioenergie entgegen stehen. Die Bioenergieverbände haben ein Informationspapier erstellt, das einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zur Biomasse im EEG gibt.

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29.01.2020

HBB-Stellungnahme zum KohleausstiegsG

Die Bioenergieverbände haben zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Kohleausstiegsgesetz, der auch Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung umfasst, Stellung genommen: Der darin neu eingeführte Bonus für erneuerbare Wärme wird von den Bioenergieverbänden ausdrücklich begrüßt. Deutliche Kritik üben die Verbände allerdings hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Wärmebonus, da eine Einbindung erneuerbarer Brennstoffe völlig fehlt. Sie fordern die Aufnahme von Biomasse in den Bonus für erneuerbare Wärme.

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Bundestagswahl 2017: Wichtigste Anliegen der Bioenergiewirtschaft

Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzabkommen von Paris zu umfassenden Treibhausgaseinsparungen verpflichtet und im Klimaschutzplan 2050 ambitionierte Sektorziele festgelegt. Die Energiewende als zentraler Bestandteil der deutschen Klimaschutzpolitik muss Versorgungssicherheit durch Diversität und Flexibilität gewährleisten. Deutschland hat bereits heute Vorbildwirkung als Standort einer effektiven Bioökonomie und kann durch nachhaltige Entwicklungsstrategien maßgeblich zu einem wirtschaftlich effizienten Klimaschutz beitragen. Die Bundesregierung muss deshalb auch in der nächsten Legislaturperiode die richtigen Weichenstellungen vornehmen, um sämtliche Potenziale der Land-, Forst- und Holzwirtschaft zur Bewältigung der Energiewende und zur Erfüllung europäischer und deutscher Klimaschutzziele auszuschöpfen.

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Die Zukunft der Bioenergie Perspektiven und Ziele der Bioenergiebranche bis 2050

Anlässlich der aktuellen Debatten um die strategische Umsetzung der europäischen und deutschen Ziele zur Treibhausgasreduktion unterstreichen die Bioenergieverbände die auch künftig weiterbestehende zentrale Rolle der Bioenergie für einen effektiven Klimaschutz, für die Energieversorgungssicherheit und für die ländliche Wertschöpfung. Warum wir Bioenergie brauchen, wie man Zielkonflikten begegnet und was Bioenergie leisten kann, wird im beigefügten Dokument anhand von Perspektiven und Zielen der Branchen erläutert.

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