Wärme

15.12.2023

Stellungnahme zur Überprüfung der Ökodesign-Anforderungen an Heizkessel für feste Brennstoffe 

Der Wärmesektor in Deutschland weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der erneuerbaren Wärmeversorgung macht es deshalb zwingend erforderlich, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt.

vom 06.09.2023

Stellungnahme zum Entschließungsantrag zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 04.07.2023

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellt das zentrale Förder- und Umsetzungsprogramm der Defossilisierung der Wärmversorgung in Wohn- und Nichtwohngebäuden dar. Der BEG kommt damit eine herausragende Bedeutung für das Gelingen der Wärmewende und der Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu. Dabei hat der Gebäudesektor in den Jahren 2022 und 2021 bereits die Ziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt. Laut aktuellem Projektionsbericht 2023 für Deutschland des Umweltbundesamtes wird der Gebäudesektor bis 2030 im Mit-Maßnahmen-Szenario eine kumulierte Zielverfehlung von 96 Mio. t CO2 anhäufen und im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario eine kumulierte Zielverfehlung von 34 Mio. t CO2. Damit wird der große Handlungsdruck im Gebäudebereich deutlich. Eine gut ausgestattete und praxistauglich umsetzbare BEG ist deshalb Grundvoraussetzung, um die Lücke zur Zielerreichung nicht noch weiter aufgehen zu lassen. Bioenergie dominiert aktuell mit 84 % die erneuerbaren Wärmebereitstellun und wird für die Erreichung eines zukünftig vollständig erneuerbaren und bezahlbaren Wärmemixes eine entscheidende Rolle spielen müssen.

vom 28.07.2023

Gemeinsames Positionspapier zum Wärmeplanungsgesetz

Mit dem Wärmeplanungsgesetz soll eine verpflichtende flächendeckenden Wärmeplanung eingeführt und die Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eingeleitet werden. Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und sowohl der Bedarf der Verbraucher sowie die Potenziale klimaneutraler Wärme können stark variieren. Den Entscheidern vor Ort muss eine möglichst große wirtschaftliche und technische Freiheit zur Defossilisierung ihrer Wärmeversorgung gegeben werden.

vom 27.07.2023

Zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Wärmeplanungsgesetz vom 21.07.2023

Die Bioenergie stellt aktuell den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen und muss bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. Dabei kommt der Bioenergie aufgrund ihrer hohen Systemdienlichkeit als ganzjährig verfügbarer und vom Stromnetz unabhängiger erneuerbarer Energieform eine hohe Bedeutung zu. In ländlichen Regionen stehen oftmals kleinräumig und dezentral noch ungenutzte Biomassepotenziale (landwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe, Waldrestholz, Landschaftspflegematerial, …) zur Verfügung, um Wärmenetze auf Basis von Biogas oder Holzenergie mit lokaler Biomasseversorgung zu betreiben. Auch für städtische Räume mit entsprechend hohen Wärmebedarfen kann Bioenergie bedarfsgerecht und unabhängig von der Verfügbarkeit erneuerbarer Elektrizität oder Abwärme Wärmenetze defossilisieren und leistet damit für das gesamte erneuerbare Energiesystem durch die Entlastung der Stromerzeugung und -netze einen hohen Nutzen.

Im Folgenden wird vor allem auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs eines Wärmeplanungsgesetzes (RefE WPG) vom 01.07.2023 eingegangen; für technologieübergreifende Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.

vom 16.06.2023

Zu Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023 unter Berücksichtigung der Leitplanken vom 13.5.2023

Die Bioenergieverbände begrüßen, dass das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun begonnen hat und noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden soll. Im Folgenden wird die Stellungnahme der Bioenergieverbände zum Kabinettsentwurf (KabE) unter Berücksichtigung der „Leitplanken“ der Regierungsfraktionen für die parlamentarischen Beratungen vom 15.6.2023 aktualisiert.

Die Stellungnahme betrifft die Aspekte des KabE und der Leitplanken, die für die Bioenergie besonders relevant sind. Für technologieübergreifende Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.

vom 15.06.2023

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Als Verbändeallianz unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, der Deutsche
Energieholz- und Pellet-Verband, der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband, der Fachverband
Holzenergie, die Familienbetriebe Land und Forst und der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik die Defossilierung sowie den vorgesehenen ambitionierten Ausbau der Wärmenetze.

Allerdings lassen sich die im Gesetzentwurf formulierten Ziele nur erreichen, wenn alle verfügbaren erneuerbaren Technologien genutzt werden. Die vorgesehenen starken Restriktionen für den Einsatz von
Biomasse (konkret die Biomassedeckel & die eingeschränkte Potenzialanalyse) werden die Defossilisierung
und den Ausbau der Nah- und Fernwärme in vielen Fällen behindern und zum Teil auch verhindern und die Nutzung von fossilen Energieträgern in der Nah- und Fernwärme verlängern anstatt zu verkürzen. Dies widerspricht dem Zweck und Kern des Gesetzes und sollte gestrichen werden.

vom 14.06.2023

Zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für ein Wärmeplanungsgesetz vom 01.06.2023​​​​​​​

Die Bioenergie stellt aktuell den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen und muss bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. Dabei kommt der Bioenergie aufgrund ihrer hohen Systemdienlichkeit als ganzjährig verfügbarer und vom Stromnetz unabhängiger erneuerbarer Energieform eine hohe Bedeutung zu. In ländlichen Regionen stehen oftmals kleinräumig und dezentral noch ungenutzte Biomassepotenziale (landwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe, Waldrestholz, Landschaftspflegematerial, …) zur Verfügung, um Wärmenetze auf Basis von Biogas oder Holzenergie mit lokaler Biomassezufuhr zu betreiben. Auch für städtische Räume mit entsprechend hohen Wärmebedarfen kann Bioenergie bedarfsgerecht und unabhängig von der Verfügbarkeit erneuerbarer Elektrizität oder Abwärme Wärmenetze defossilisieren und leistet damit für das gesamte erneuerbare Energiesystem durch die Entlastung der Stromerzeugung und -netze einen hohen Nutzen.

Im Folgenden wird vor allem auf die für die Bioenergie besonders relevanten Aspekte des Referentenentwurfs eines Wärmeplanungsgesetzes (RefE WPG) eingegangen; für technologieübergreifende Aspekte wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die die Bioenergieverbände unterstützen.

vom 26.04.2023
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Gemeinsame Positionierung zur Stärkung der Holzenergie im Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Kabinettsentwurf zum GEG hat die Bundesregierung große Verunsicherung bei Hausbesitzern und Verbrauchern hervorgerufen. Die Holzenergie, die bislang am erneuerbaren Wärmemarkt für die größten CO2-Einsparungen verantwortlich ist, wurde sachlich ungerechtfertigt benachteiligt und belastet. Dies entspricht dem ebenfalls unverständlichen Vorgehen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wo die Förderanträge im Jahr 2023 drastisch zurückgegangen sind. Beide Regelungen müssen revidiert und zugunsten der modernen Holzenergie verbessert werden, wenn die Energiewende am Wärmemarkt in der gleichen Geschwindigkeit voranschreiten soll wie in den Jahren 2020 bis 2022.

Die Verbändeallianz fordert den Gesetzgeber auf, im GEG nachzusteuern und den sachlich ungerechtfertigten Zwang, zu Holz- und Pelletheizungen eine Solarthermie- oder PV-Anlage zu installieren wie auch weitere in der Anlage genannte Sachverhalte zurückzunehmen. Genauso muss das faktische Verbot von Holzfeuerungen im Neubau revidiert werden.

vom 07.06.2023

Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 19.4.2023

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität in der Gebäude- und Eigentümerstruktur auf. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungs-option wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Dies ist im Kabinettsentwurf (KabE) nicht gegeben, denn viele Regelungen diskriminieren oder verbieten bestimmte Heizungskonzepte, bei denen biogene genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

vom 20.04.2023

Gemeinsame Positionierung zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt über die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) Unternehmen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger bei der Prozesswärmeerzeugung. Zum 1. Mai 2023 soll eine Novelle der EEW in Kraft treten. Trotz der politischen und energiewirtschaftlichen Einigkeit, dass holzige Biomasse für eine effiziente Prozesswärmeerzeugung im Mittel- und Hochtemperaturbereich prädestiniert ist und verstärkt in diesem Bereich zum Einsatz kommen sollte, schränken die vom BMWK geplanten Änderungen der EEW die Fördermöglichkeiten für nachhaltige Biomasse in der Industrie so stark ein, dass der Umstieg von fossiler Energie auf nachhaltige Biomasse in der Prozesswärme versperrt wird. Dies ist insbesondere für Unternehmen problematisch, die nicht auf andere Förderungen zurückgreifen können.

vom 06.04.2023

Stellungnahme zum Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft & Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung & Bauwesen für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 3.4.2023 

Der Wärmesektor weist eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Das notwendige hohe Ambitionsniveau der 65-Prozent-Anforderung macht es deshalb zwingend, Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit zu gewähren und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung zu stellen. So können sie jene Defossilisierungsoption wählen, die am besten zu ihren spezifischen Bedürfnissen bzw. denen ihrer Mieter passt. Der vorliegende Referentenentwurf vom 3.4.2023 (RefE) weist bereits deutlich Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom 7.3.2023 auf. Dennoch enthält auch der aktuellen RefE noch einige Regelungen, die bestimmte Heizungskonzepte diskriminieren oder verbieten, bei denen biogene und andere klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden. Zu diesen Regelungen gehören insbesondere:

vom 06.04.2023

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft & Klimaschutz für eine Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Mit dem vorliegenden Entwurf einer Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden der Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine bei der Implementierung Erneuerbarer Energien in der Industrie unnötige Beschränkungen auferlegt.

Der direkten Elektrifizierung z.B. von Dampferzeugungsprozessen den Vorzug vor Holzenergie zu geben, ist bei einem Strommix, der noch erhebliche Anteile von Kohlestrom enthält, nicht nachzuvollziehen. Die Wirtschaftlichkeit bei der Machbarkeitsprüfung zur Direktelektrifizierung muss mitberücksichtigt werden. Auch die Auflage, Wasserstoff, der heute weder insgesamt noch als „grüner Wasserstoff“ verfügbar ist, zu bevorzugen, ist widersinnig und behindert die Transformation des Sektors.

vom 26.08.2022

Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

Leitungsgebundene Wärme spielt eine Schlüsselrolle bei der Defossilisierung des Wärmesektors. Aus diesem Grund begrüßen die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) die Novelle der AVBFernwärmeV. Die Umstellung des Wärmesektors auf Erneuerbare Energien macht es notwendig Anpassungen an der AVBFernwärmeV vorzunehmen. Das HHB legt verschiedene Änderungsvorschläge vor.
 

vom 22.08.2022

Stellungnahme zum Konzept des BMWK für eine kommunale Wärmeplanung

Die Bioenergieverbände begrüßen das Vorhaben, eine verbindliche kommunale Wärmeplanung gesetzlich zu verankern, um bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Bioenergieverbände betonen, dass eine einseitige Präferierung strombasierter Lösungen nicht zielführend ist und stattdessen die Vorteile der Bioenergie in der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden müssen.

13.11.2017

Maßnahmen zur Stärkung der Bioenergie im Wärmesektor

Die Bio-basierten Brennstoffe sind mit 88 Prozent die mit Abstand bedeutendste Erneuerbare Energieform im Wärmesektor. Eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist ohne Holzheizungen, biogene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und biogene Brennstoffe nicht vorstellbar. Der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmesektor stagniert jedoch trotz z.B. vorhandener Restholzpotenziale. Im Folgenden unterbreiten die Bioenergieverbände Vorschläge, um in der angehenden Legislaturperiode eine Dynamisierung des erneuerbaren Wärmemarktes zu erreichen.

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17.02.2017

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 23.01.2017

Die Bioenergie ist mit 88 Prozent die mit Abstand bedeutendste Erneuerbare Energieform im Wärme-sektor. Eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist ohne Holzheizungen, biogene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und biogene Brennstoffe nicht vorstellbar. Die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) begrüßen deshalb die Gelegenheit, zu dem Entwurf eines Gebäu-deenergiegesetzes (GEG-RefE) Stellung nehmen zu können. Die vorliegende Stellungnahme kon-zentriert sich auf die für die Bioenergie spezifischen Punkte des Entwurfs. Für übergeordnete Punkte-wird auf die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.

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17.02.2017

Gemeinsame Stellungnahme zur Novellierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Anlässlich der Verbändeanhörung am 6. Dezember in Bonn hat der Fachverband Holzenergie (FVH) gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen der Holzenergie erneut Stellung zur Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft(TA Luft) bezogen, mit der das Bundesumweltministerium die europäische Richtlinie für mittelgroßen Feuerungsanlagen im Leistungsbereich 1–50 MWth umsetzt.

In ihrer Stellungnahme bekennt sich die Holzenergiebranche ausdrücklich zu ambitionierten Luftreinhaltungsstandards, mahnt aber gleichzeitig ihre technische Umsetzbarkeit an, die mit dem aktuellen BMUB-Entwurf der Novelle nicht gegeben sei. Mit den unbegründeten Verschärfungen der Grenzwerte gegenüber den jüngst erst beschlossenen, einheitlichen EU-Vorgaben gefährde das BMUB das Gros an bestehenden Biomasse-Heizwerken und verhindere neue Projekte.

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22.04.2016

Empfehlungen zur Berücksichtigung der Erneuerbare Wärme bei der geplanten steuerlichen Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen vom 19.01.2015

Mit der Vorlage des NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) durch die Bundesregierung rückt
zum ersten Mal seit Jahren die Energiewende im Wärmemarkt und im Gebäudebereich in den
politischen Fokus. Der BEE und seine Mitgliedsverbände begrüßen und unterstützen dieses Vorhaben
ausdrücklich.

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22.04.2016

BBE-Stellungnahme für die Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) vom 18.12.2014

Das MAP ist grundsätzlich gut ausgestattet. Es krankt jedoch an einem zu geringen Bekanntheitsgrad.
Daher sollte explizit darauf hingewirkt werden, die Richtlinie regelmäßig durch PR-Arbeit bekannter zu machen und hierfür auch das Schlagwort „Abwrackprämie für die alte Heizung“ zu benutzen. Von zentraler Bedeutung ist eine stetige und sichere Mittelausstattung des MAP, die eine Mittelverwendung und Ausbezahlung über das ganze Jahr über garantiert. Bei der Weiterentwicklung des MAP muss daher grundsätzlich die Kontinuität der Förderbedingungen und der Mittelausstattung im Vordergrund stehen. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen kann sich kein gesunder Markt etablieren.

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