Strom

27.02.2024

Positives Signal für die Bioenergie: Bundesnetzagentur verbessert Ausschreibungsbedingungen, ignoriert aber Kostensteigerungen im Bestand; weitere Anpassungen im EEG müssen folgen

Berlin 26.02.2024: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) fristgerecht die Konditionen für die Biomasseausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in 2024. Während die Gebotshöchstwerte für Neuanlagen von 17,67 auf 19,43 Cent/kWh und im Biomethansegment von 19,12 auf 21,03 Cent/kWh angehoben wurden, fand bei den Werten für Bestandsanlagen keine Erhöhung statt und verbleibt auf 19,83 Cent/kWh. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die Anhebungen, spricht sich jedoch für Nachbesserungen bei Bestandsanlagen aus.

07.12.2023

Biomasse-Ausschreibung zeigt erneut dringenden politischen Handlungsbedarf: Anlagenbestand akut gefährdet

Berlin, 06.12.2023: Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ausschreibungsergebnisse des regulären Biomassesegments zum Gebotstermin 1. Oktober 2023 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Die Biomasseausschreibung war dabei erneut deutlich überzeichnet. Tatsächlich war es die Ausschreibungsrunde mit den meisten Gebotseingängen, die jemals eingereicht wurden: Auf das ausgeschriebene Volumen von 288 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 910 MW eingereicht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert.

11.10.2023

BBE zur Verfassungsbeschwerde zur Strompreisbremse

Berlin, 11.10.2023: Zahlreiche Bioenergie-Unternehmen haben zu Jahresbeginn eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erlösabschöpfung im Strompreisbremsengesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die festgelegte Obergrenze, über der sämtliche Umsätze an den Netzbetreiber abgeführt werden müssen, führt bei den betroffenen Unternehmen zu massiven wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) aufgefordert, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen.

29.08.2023

Einberufung eines Runden Tisches für eine praxisgerechte Nachweisführung der Nachhaltigkeit ist alternativlos

Berlin, 29.08.2023: Seit 2022 muss die Stromerzeugung aus Biomasse einen aufwändigen Nachweis über die Nachhaltigkeit erbringen. Die Erfahrungen nach über einem Jahr Zertifizierung zeigen, dass die sichere und flexible Stromerzeugung aus Biomasse aufgrund zunehmend praxisferner und komplexer Gesetze und Verordnungen gefährdet ist. Jüngst wendeten sich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie in einem Briefes an die zuständigen Minister und forderten die Einrichtung eines Runden Tisches für die Bioenergiebranche, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen einfacher und praxistauglicher zu gestalten sowie sich frühzeitig mit den zusätzlichen Anforderungen der neuen Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) auseinanderzusetzen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert.

23.06.2023

Bundestag schafft wesentliche Verbesserungen an Strompreisbremsenreparatur und ermöglicht mehr Biogas im kommenden Winter

Berlin 23.06.2023: Heute findet im Bundestag die finale Lesung zur Reparatur des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie einer kleinen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Verlängerung befristeter Maßnahmen zur Ausweitung der Biogasproduktion statt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert.

14.06.2023

Strompreisbremsen-Reparatur darf Vertrauensverlust nicht vertiefen

Berlin, 14.06.2023: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einer Reparatur des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie einer kleinen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Verlängerung befristeter Maßnahmen zur kurzfristigen Ausweitung der Biogasproduktion. Die zur Anhörung geladene Sachverständige und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert.

25.05.2023

Reparatur des Strompreisbremsengesetzes sollte Probleme lösen, anstatt neue zu schaffen!

Berlin, 25.05.2023: Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) statt, die wesentliche Mängel des erst kürzlich erlassenen Mechanismus zur Abschöpfung von Strommarkterlösen ausräumen soll. Der eingereichte Entwurf der Bundesregierung beeinflusst ebenfalls die Abschöpfung von Bioenergieanlagen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert.

07.03.2023

Keine Nachbesserungen für Bioenergie im StromPBG

Berlin, 07.03.2023: Noch bis gestern Abend konnten Verbände beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ihre Stellungnahmen zur Reparaturnovelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) einreichen. Die Bioenergieverbände kritisieren den Referentenentwurf als wenig zielführend. So findet sich entgegen dem expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen in dem Entwurf erneut die Regelung, dass die Leistung von Vor-Ort-BHKW und Satelliten-BHKW zusammengefasst wird. Au-ßerdem fehlen weiterhin wichtige Nachbesserungen im Bereich Bioenergie, insbesondere für den Betrieb von Heizkraftwerken, die Resthölzer nutzen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

20.02.2023

Bioenergie in das künftige Strommarktdesign einbeziehen

Berlin, 20.02.2023: Zu der heutigen Auftaktveranstaltung der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) organisierten „Plattform klimaneutrales Stromsystem“ treffen sich eine Vielzahl von Stakeholdern aus Verbänden, Unternehmen, Think Tanks und Gewerkschaften, um gemeinsam über die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns zu diskutieren. Trotz der Bedeutung der Bioenergie für eine zügige und kostengünstige Erreichung eines klimaneutralen Stromsystems wurden keine Bioenergieverbände eingeladen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert.

19.01.2023

Bundesnetzagentur muss Gebotshöchstwerte auch für die Bioenergie unverzüglich anheben

Berlin, 17.01.2023: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermächtigt und verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen zu erhöhen, wenn diese nachweislich zu niedrig sind. Anlässlich der in Kürze anstehenden ersten Ausschreibung für Biomasse im Jahr 2023 fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, dieser Pflicht nachzukommen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

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