Deutliche Anhebung der Treibhausgasminderungsquote bis 2030 erforderlich
Berlin, 23.10.2024: Die Biokraftstoffverbände im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) schlagen in einem gemeinsamen Positionspapier zur nationalen Umsetzung der novellierten Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) eine deutliche Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) vor: „Sowohl für bestehende als auch neuzugelassene Quotenerfüllungsoptionen bedarf es eines ambitionierten THG-Quotenniveaus, um vorhandene und zukünftige, d. h. absehbare zusätzliche Potenziale, vollumfänglich auszuschöpfen. (…) Eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 37 % im Jahr 2030 (sorgt) dafür, dass das Potenzial aller verfügbaren Quotenerfüllungsoptionen zugunsten einer optimalen CO2-Reduktion im Verkehrssektor ausgeschöpft wird und Substitutionseffekte vermieden werden“, so der Vorschlag der Biokraftstoffverbände. Bislang sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Jahr 2030 eine Treibhausgasminderungsquote von 25 % vor. Analog schlagen die Verbände bei Abschaffung aller Multiplikatoren eine THG-Quotenhöhe von mindestens 20 % im Jahr 2030 vor, um die nötigen Marktanreize zu schaffen.
Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung droht stumpfes Schwert zu bleiben
Berlin 11.10.24: Heute endet die Stellungnahmefrist zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), mit welcher das Bundesumweltministerium (BMUV) das Problem der Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sowie dem damit einhergehenden Preisverfall begegnen will. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorgehensweise sehen die Mitgliedsverbände im Bundesverband Bioenergie (BBE) sowie der Verbändegemeinschaft das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) jedoch große Defizite und befürchten zusätzliche Belastungen und Insolvenzen von vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) noch in diesem Jahr.
UER-Betrug in der Ölbranche: Verbände fordern sofortiges Moratorium und wirksame Sanktionen
Berlin 11.06.2024. Der Betrug mit gefälschten Nachweisen über angebliche Klimaschutzprojekte im Bereich von Upstream-Emission-Reduction-Projekten („UER“) zieht weite Kreise. Nach einer Anhörung im Deutschen Bundestag, in der das Umweltbundesamt (UBA) von einem „Betrugsgeflecht“ sprach, fordert ein breites Verbändebündnis jetzt in einem gemein-samen Positionspapier mit Nachdruck das Bundesumweltministerium (BMUV) auf, weiteren Betrug zu verhindern und verbleibende Regelungslücken sofort zu schließen.
„7,6 Millionen Tonnen nicht erbrachter Klimaschutz werden mit einem Achselzucken abgetan“
Berlin 22.05.2024. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung verabschiedet. Sandra Rostek, Leiterin des Haupt-stadtbüro Bioenergie, kritisiert den Beschluss in einer ersten Reaktion als völlig unzu-reichend im Umgang mit in den Verkehr gebrachten gefälschten Nachweisen.
Erwiesener Klimaschutzbetrug mit falschen Nachweisen im Verkehrssektor geht in die Milliarden: Handlungsdruck auf BMUV wächst
Berlin 16.05.2024. Seit Monaten werden aus der Bioenergie-Branche Zweifel an der Echtheit von CO2-Zertifikaten aus China laut, die in Deutschland auf die Biokraftstoffquote angerechnet wurden. Durch Recherchen des ZDF ist aus Verdacht nun Gewissheit geworden. Die Bioenergieverbände sehen das BMUV in der Pflicht, verbleibende Regelungslücken umgehend zu schließen und Zertifikate rückwirkend abzuerkennen.
Kraftstoffquote: Bioenergie-Branche erwartet lückenlose Aufklärung von Betrugsfüllen bei Zertifikaten
Berlin 11.04.24: Der Entwurf zur Novelle der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) wurde gestern entgegen der ursprünglichen Planung nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Die zeitliche Verschiebung ermöglicht nun, verbleibende Regelungslücken im Kontext mutmaßlicher zahlreicher Betrugsvorfälle zu schließen.
Die Treibhausgasminderungs-Quote und Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe ausbauen und Klimaschutz im Verkehr verbessern
Berlin 14.03.2024: Nach wiederholter Übererfüllung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beabsichtigt das Bundesumweltministerium (BMUV) durch eine Novellierung der 36. BImSchV die THG-Quote um 0,1 Prozentpunkte leicht anzuheben. Die Bioenergieverbände begrüßen die Verbesserung dieses wirksamen Klimaschutzinstruments, fordern aber eine deutlichere Erhöhung der THG-Quote und der Unterquote. Das BMUV beabsichtigt zudem die Anrechnung sogenannter Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die THG-Quote schon im Jahr 2024 anstatt 2026 auslaufen zu lassen, da unter diesen Projekten ein begründeter Betrugsverdacht festgestellt wurde. Die Bioenergie-verbände begrüßen das vorgezogene Auslaufen, fordern jedoch Anpassungen der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) sowie eine lückenlose Aufklärung der Unstimmigkeiten.
Biokraftstoffe auch zukünftig unersetzbar für Klimaschutz im Verkehr
Berlin, 13.03.2024: Das heute veröffentlichte Verkehrsszenario des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e.V. (BEE) zeigt, dass die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich auch zukünftig verfehlt werden. Stephan Arens, Vorstand im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), weist auf den auch in Zukunft nicht zu ersetzenden Beitrag nachhaltiger Biokraftstoffe für den Klimaschutz hin: „Alle modellierten Szenarien zeigen, dass alle verfügbaren Optionen benötigt werden, um auch nur in die Nähe der Klimaschutzziele zu kommen. Selbst unter den ambitioniertesten Modellannahmen etwa bei der Elektromobilität verbleibt weiterhin eine Lücke zu den Klimaschutzzielen, trotz eines angenommenen Ausbaus nachhaltiger Biokraftstoffe. Wer heute immer noch einen Rückbau nachhaltiger Biokraftstoffe fordert, handelt verantwortungslos und verschließt die Augen vor der klimapolitischen Realität.“
Biomassestrategie ist Neuauflage gescheiterter politischer Vorhaben
Berlin, 13.02.2024: Die Bundesministerien für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV), Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeiten seit Monaten am Entwurf für eine nationale Biomassestrategie (NABIS), zu der jetzt aktuelle Details aus einem Entwurf bekannt wurden. Stephan Arens, Vorstand im Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), kritisiert die für den Biokraftstoffbereich enthaltenen Punkte: „Der Entwurf der nationalen Biomassestrategie ist der untaugliche Versuch, bereits mehrfach gescheiterte politische Ideen wieder in die Diskussion einzubringen, obwohl diese bereits ausdiskutiert wurden. Wir haben kein Verständnis dafür, dass man sich in Teilen der Bundesregierung weiterhin mit ideologisch motivierten Projekten befasst, anstatt konstruktiv eine umfassende und technologieoffene Strategie für den klimaneutralen Verkehr zu entwerfen. Die Biomassestrategie droht damit zum Rohrkrepierer zu werden, noch bevor der erste Entwurf offiziell veröffentlicht ist.“ Arens kritisiert, dass der Entwurf – offenbar auf Betreiben des Bundesumweltministeriums – wieder eine Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse vorsehe, genauso wie einen nationalen CO2-Preis auf nachhaltige Biokraftstoffe. Beide Vorhaben wurden in der jetzigen Legislaturperiode bereits innerhalb der Bundesregierung bzw. im Parlament mehrfach abgelehnt. Die Bepreisung nachhaltiger Biokraftstoffe verstößt zudem eindeutig gegen europäische Vorgaben und den Sinn und Zweck des nationalen Emissionshandels.
Biokraftstoffverbände wenden sich gegen Einigung zu CO2-Flottengrenzwerten
Berlin, 09.02.2024: In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Verkehr und Digitales haben sich gestern sieben Verbände der Biokraftstoffwirtschaft gegen die Einigung auf EU-Ebene zu CO2-Flottengrenzwerten bei schweren Nutzfahrzeugen ausgesprochen. In dem Schreiben heißt es: „Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative des BMDV für eine dem Grundsatz der Technologieoffenheit folgende Anerkennung von erneuerbaren Kraftstoffen wie Biokraftstoffen in den Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge. Daher bitten wir Sie, (…) der vorläufigen Trilog-Einigung entsprechend nicht zuzustimmen und sich für eine Ergänzung des Kompromisstextes im Sinne einer effektiven Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nach der Definition der RED II einzusetzen.“ Hintergrund ist die heute stattfindende Abstimmung im europäischen Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) zur Novelle der Verordnung (EU) 2019/1242 zu den CO2-Flottengrenzwerten für neue schwere Nutzfahrzeuge.