30.03.2026

Einspeisenetzentgelte dürfen Flexibilität nicht ausbremsen

Berlin, 27.03.2026: Am 27. März endet die Stellungnahmefrist zu den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegten Orientierungspunkten für Einspeisenetzentgelte (Teil des AgNeS-Prozesses).
„Pauschale Baukostenzuschüsse oder kapazitätsbasierte Einspeisenetzentgelte, die sich an der installierten Anschlussleistung orientieren, lehnen wir klar ab. Sie benachteiligen Flexibilitätskonzepte systematisch“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB).

Eine flexible Fahrweise erfordert eine hohe Anschlussleistung bei gleichzeitig niedrigen Volllaststunden. Würden Baukostenzuschüsse oder kapazitätsbasierte Entgelte ohne Bezug auf die Betriebsweise der Anlagen eingeführt, würden gerade stärker flexibilisierte Biogasanlagen überproportional belastet werden. Dabei erfüllen diese Anlagen eine zentrale energiewirtschaftliche Funktion: „Sie stellen regelbare erneuerbare Leistung bereit und kommen gezielt in Zeiten hoher Residuallast zum Einsatz. Dieses Betriebsmodell ist sinnvoll, politisch gewollt und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angelegt“, so Rostek.

Auch für Holzenergieanlagen, die Strom und Wärme bereitstellen, drohen Fehlanreize. Insbesondere dort, wo die Stromerzeugung nachrangig zur Wärmeversorgung erfolgt, spiegelt die Anschlusskapazität nicht die tatsächliche Netzinanspruchnahme wider.

Eine sachgerechte Ausgestaltung der Instrumente sei laut der Bioenergieverbände im HBB entscheidend, um die politisch gewollte Flexibilisierung der Bioenergie nicht zu gefährden. Diese und weitere Punkte finden Sie ebenfalls in der heute eingereichten Stellungnahme.

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.