25.06.2019

Luftreinhaltebonus bei Biogasanlagen: Bundestag schafft Rechtssicherheit

Berlin, 26. Juni 2019. Im Bundestag wurde heute eine Gesetzesänderung zum Luftreinhaltebonus auf den Weg gebracht, die für mehr Rechtssicherheit in der Bioenergiebranche sorgt. Das Hauptstadtbüro Bioenergie hatte sich bereits seit Dezember 2018 für eine entsprechende Korrektur des Gesetzes eingesetzt und zeigt sich nun hoch zufrieden mit diesem Beschluss.

Bereits Ende letzten Jahres hatte der Bundestag Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgegriffen, um das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Luftreinhaltebonus zu adressieren – allerdings unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Hier hatten die Verbände eine schnelle Lösung gefordert, um Klarheit zu schaffen für Betreiber von bestehenden Biogasanlagen, die aufgrund innovativer Anlagentechnik und besonders niedriger Emissionswerte den Luftreinhaltebonus erhalten. Zwischenzeitlich hatte der Gerichtshof der Europäischen Union mit seiner Rechtsprechung vom 28. März diesen Jahres, nach der das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 keine Beihilfe ist, die Notwendigkeit der Genehmigung der Neuregelung des Luftreinhaltebonus aufgehoben. Mit seinem heutigen Votum hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags einen Änderungsantrag beschlossen, durch den die 2018 festgelegten Verbesserungen endlich rechtskräftig werden. Dadurch wird, vorbehaltlich des formalen Beschlusses des Bundestags im Laufe dieser Woche, Rechtssicherheit für tausende Biogasanlagenbetreiber gewährleistet.

Gleichzeitig darf dieses positive Signal, mit dem sich der Bundestag in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet, nicht darüber hinweg täuschen, dass bei der Bioenergie an allen Ecken und Enden weiterer dringender Handlungsbedarf besteht. Ähnlich praxisorientierte Lösungsansätze wie heute erhoffen sich die Bioenergieverbände daher auch für weitere Maßnahmen im Hinblick auf die für den Herbst angekündigte Novellierung des EEG. Hierzu haben die Verbände bereits ein gemeinsames Vorschlagspapier vorgelegt.

Über die Bioenergieverbände

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE). www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Kontakt

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59
Mail: trvfra@ovbraretvr.qr

Fachverband Biogas e.V. (FvB)
Mareike Fischer
Fachreferentin Politische Kommunikation
Tel. 0 30 / 2758 179 22
Mail: znervxr.svfpure@ovbtnf.bet

Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Tel. 0 30 /31904 240
Mail: cerffr@onhreaireonaq.arg

Fachverband Holzenergie im BBE (FVH)
Matthias Held
Geschäftsführer
Tel. 0 30 / 2758 179 19
Mail: uryq@ovbraretvr.qr

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Servatiusstraße 53
53175 Bonn

Impressum | Datenschutz | Kontakt

© Bundesverband Bioenergie e.V. 2024

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.