11.05.2016

Appell an die Ministerpräsidentenkonferenz, an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag: Dringende Korrekturen für die Bioenergie in der EEG-Novelle 2016 notwendig!

Im Rahmen seines Parlamentarischen Abends am 11.5.2016 in der Landesvertretung Saarland in Berlin appellierte der Bundesverband BioEnergie (BBE) an die Politik, dringend notwendige Korrekturen für die Bioenergie in der EEG-Novelle 2016 vorzunehmen:

„Der vorliegende BMWi-Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2016 ist so inakzeptabel und bietet für die Bioenergie keine Marktperspektiven! Wir bitten daher die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer, die Bundesregierung und die Parlamentarier des Deutschen Bundestages, die zum Überleben der Branche notwendigen Anpassungen in der EEG-Novelle 2016 jetzt vorzunehmen und eine Zukunft der Bioenergie in der Energiewende sicherzustellen“, so Artur Auernhammer, MdB und Vorsitzender des Vorstandes des BBE.

Konkret müssten bereits jetzt in der EEG-Novelle 2016 - und nicht wie im BMWi-Referentenentwurf vorgesehen in einer zeitlich nachgelagerten Verordnungsermächtigung - EEG-Anschlussregelungen für alle Bioenergie-Bestandsanlagen eingeführt werden. „Die Branche braucht jetzt klare Signale und eine Beendigung der aktuellen Investitionsunsicherheit und der fehlenden Marktperspektive. Jeder effizienten Bestandsanlage muss in der EEG-Novelle ein Weiterbetrieb nach Ablauf ihres Vergütungszeitraums ermöglicht werden“, so der BBE-Vorsitzende Auernhammer. Dies müsse auch für Altholzkraftwerke gelten, die im bestehenden BMWi-Referentenentwurf nicht berücksichtigt sind. Der BBE fordert daher den Gesetzgeber auf, über einen Verweis zur jeweils gültigen Biomasseverordnung zum Zeitpunkt der Anlageninbetriebnahme sicherzustellen, dass effizienten Altholzkraftwerken auch real ein Weiterbetrieb nach 2020 möglich bleibt und den Ausbaukorridor der Biomasseverstromung entsprechend adäquat anzupassen.

Bei der Beibehaltung der Regelungen des EEG 2014 und des BMWi-Referentenentwurfs zur EEG-Novelle 2016 werde es spätestens ab 2020 zu einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung für Bestandsanlagen zu schaffen, muss der Ausbaukorridor deutlich angehoben werden. Der BBE schlägt hier eine Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf 100 MW netto pro Jahr vor, d.h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die vorrausichtlich aus dem EEG ausscheidende Leistung erhöht werden sollte.


Neben einer Erhöhung des Ausbaupfades müssten die möglichen Vergütungssätze zudem deutlich über denen des EEG 2014 liegen. Bei einem Ausschreibungsverfahren für die Bioenergie sollte deshalb auf eine Gebotshöchstgrenze verzichtet werden, so der BBE.

Eine gemeinsame, ausführliche Stellungnahme des Bundesbandes BioEnergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) zum EEG-Referentenentwurf finden Sie unter www.bioenergie.de


Kontakt:
Bundesverband Bioenergie e.V.
Hauptstadtbüro Bioenergie
Matthias Held
Tel.: 030/2758179-19
uryq@ovbraretvr.qr




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