10.05.2016

EEG Urteil - Gericht der Europäischen Union weist Klage der Bundesregierung zurück

Berlin, Brüssel: Nach dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg von heute beinhaltet das deutsche Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen. Damit bestätigt das Gericht die Position der EU Kommission vom November 2014.

Die Bundesregierung hatte Klage gegen diese Auffassung der Kommission eingereicht und unterliegt nun in dieser Instanz. Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) hält die Folgen des Urteils für begrenzt: „Für das geltende EEG und für die Betreiber von Anlagen hat das Urteil von heute keine Auswirkungen. Die geltende Gesetzgebung zur Förderung Erneuerbarer Energien wurde von der EU-Kommission bereits als beihilfekonform bestätigt.“

Das Gericht der Europäischen Union begründet sein Urteil im Wesentlichen mit der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG Umlage, die laut Gericht als staatliche Beihilfe zu werten sei. Das Gericht bestätigt weiterhin die Auffassung der Kommission, dass im EEG 2012 staatliche Mittel eingesetzt würden. Dabei erkennt das Gericht der Europäischen Union an, dass die Förderung Erneuerbarer Energien auch als Nicht-Beihilfe ausgestaltet werden kann.

Aus Sicht des BEE ist dieses Urteil jedoch nicht überzeugend. Das EuG setzt sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), indem es das EEG als staatliche Maßnahme darstellt. Da sich die Förderung der Erneuerbaren Energien jedoch auf eine Mehrheitsentscheidung der Bundesbürger bezieht, die dann vom Gesetzgeber umgesetzt wurde, handelt es sich aus Sicht des BEE um einen Bürgerauftrag. Er wird von den Bürgern über die Stromrechnung direkt finanziert und nicht über staatliche Finanzmittel.

„Die Bundesregierung sollte Rechtsmittel einlegen. Für die Weiterentwicklung des deutschen Fördersystems sind diese Rechtsfragen entscheidend und sollten daher vom EuGH, der auch den Fall PreussenElektra entschieden hat, letztinstanzlich geklärt werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die von der EU-Kommission kritisierten Gestaltungselemente zu beseitigen, damit das EEG seine Wirkung beihilfefrei entfalten kann“ so Falk.

Der BEE hatte hierzu bereits 2014 einen von IZES/Energy Brainpool erarbeiteten konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt. (www.bee-ev.de)

Im Sinne einer sicheren Rechtsgrundlage auch für Investoren muss nun die Erneuerbaren-Richtlinie so weiter entwickelt werden, dass sie auf einer deutlich breiteren gesetzgeberischen Grundlage steht, als die Beihilfeleitlinien, die sich die Europäische Kommission selbst schreibt.

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