23.11.2022

Vorschlag zur Stromerlösabschöpfung nimmt gesicherte Leistung vom Netz und fördert den Einsatz fossiler Energieträger

Berlin, 23.11.2022: Gestern legte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Referentenentwurf eines Strompreisbremsengesetzes vor, das u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. In der sich anschließenden Verbändeanhörung haben sich auch die Verbände des Hauptstadtbüro Bioenergie eingebracht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums zeigt, wie gering die Bereitschaft ist, sich auf die besondere Situation der Bioenergie einzulassen. So wird in dem Entwurf betont, die gestiegenen Kosten in Bezug auf Wartung, Reparatur, Betriebsmittelkosten und Substrate zu berücksichtigen, allerdings nur bei Biogasanlagen und weit unterhalb dessen, was zur Vermeidung einer Abschaltung der Anlagen nötig wäre. Doch auch eine Erhöhung des Sicherheitspuffers von 3 auf 6 Cent pro Kilowattstunde reicht in keiner Weise aus, um einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu ermöglichen und Investitionsanreize zu bewahren. Die Kostensteigerungen bei der Holzenergie werden völlig ignoriert. Folgerichtig ist nach wie vor die vollständige Ausnahme der Bioenergie die einzige Lösung für Versorgungssicherheit im aktuellen Winter. Sollte dies keine Option sein, müssten zumindest die Sicherheitszuschläge von 12 ct/kWh für Biogas, 13 ct/kWh für Altholz und 9 ct/kWh für Frischholz angehoben werden.

Auch dass die Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion abgeschöpft werden, ist energiewirtschaftlich unsinnig, denn hierdurch geht unweigerlich der Anreiz verloren, die Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch zu verlagern. Dies hätte unweigerlich den Verlust mehrerer Gigawatt flexibler Leistung im Stromnetz zur Folge. Die Flexibilitätserlöse müssen daher von einer Abschöpfung komplett ausgenommen bleiben.

Die vorgeschlagene Bagatellgrenze für Erneuerbare Energien Anlagen untere einem Megawatt ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, diskriminiert aber insbesondere jene Biogasanlagen, die ihre Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht und sich frühzeitig für eine teurere, aber netzdienlichere Stromproduktion entschieden haben. Die Grenze muss daher ein Megawatt Höchstbemessungsleistung betragen.

Auf vollkommenes Unverständnis in der Branche stößt ebenfalls die rückwirkende Abschöpfung zum 1. September dieses Jahres. Dies verspielt massiv Vertrauen der Marktakteure und greift direkt in die Zukunftsfähigkeit einer Vielzahl von Bioenergieanlagen ein, die bereits in großen Maßstabe Investitionen getätigt und die Erlöse zur Kostendeckung verwendet haben.

Noch besteht die Chance für die beteiligten Ressorts der Bundesregierung die gesicherte Energieerzeugung aus Biomasse zu befähigen und nicht abzuwürgen. Die Bioenergie wird im kommenden Winter eine wichtige Rolle für die sichere Energieversorgung übernehmen müssen. Mit dem jetzigen Entwurf des BMWK steht sie jedoch vor dem Aus. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestags, im weiteren Verfahren den Entwurf des BMWK entsprechend nachzubessern.“

Anbei finden Sie die Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie.

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